Gesuchseingabe

Die Gesuchsunterlagen müssen Angaben zum Gesuchssteller, zur Trägerschaft, zum Inhalt und Ziel des Projektes, zur Projektorganisation, zum zeitlichen Ablauf, zur Finanzierung und zum Budget sowie zu allfälligen weiteren Partnern und Förderbeiträgen enthalten.

Alle Gesuche sind mit den erforderlichen Beilagen per Post an die Geschäftsstelle der Stiftung Vinetum zu senden.
Dem Gesuch ist zwingend das ausgefüllte Antragsformular, das hier als PDF-Dokument geöffnet, ausgefüllt und ausgedruckt werden kann, beizulegen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Corinne Gnägi.

Als Entscheidungsgrundlage dient das gut dokumentierte Gesuch. Wird das Gesuch durch den Stiftungsrat bewilligt, erhält der Antragsteller ein Bestätigungsschreiben per Post. Dieses umschreibt die Voraussetzungen zur Auszahlung des Förderbetrages.
Bei Ablehnung eines Gesuchs sind Wiedererwägungsanträge ausgeschlossen. Über Förderentscheide wird weder Korrespondenz geführt, noch werden Entscheide begründet. 

ZUM ANTRAGSFORMULAR